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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 159/20   

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https://dejure.org/2020,76875
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 159/20 (https://dejure.org/2020,76875)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.08.2020 - L 4 KR 159/20 (https://dejure.org/2020,76875)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. August 2020 - L 4 KR 159/20 (https://dejure.org/2020,76875)
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  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 159/20
    § 109 Abs. 1 SGG begründet für die in der Norm näher bezeichneten Berechtigten abweichend von § 103 Satz 2 SGG das antragsabhängige Recht darauf, dass das Gericht einen bestimmten Arzt gutachterlich hört, wenn ein erhebliches, medizinischer Beurteilung zugängliches Beweisthema betroffen ist, das Antragsrecht nicht verbraucht ist und kein Fall des § 109 Abs. 2 SGG vorliegt (BSG, Urteil vom 20. April 2010, B1/3 KR 22/08 R = BSGE 106, 81-91 = SozR 4 - 1500 § 109 Nr. 3).

    Die Ausnahmeregelung soll aber nicht von dem allgemein prozessrechtlichen Grundsatz entbinden, dass nur über solche Tatsachen Beweis zu erheben ist, die für die Entscheidung erheblich sind (BSG, Urteil vom 20. April 2010, a.a.O., unter Hinweis auf BSGE 2, 255, 256).

    Ob es um medizinische Tatsachen geht, die für die Entscheidung erheblich sind, bemisst sich nach der materiellen Rechtsauffassung der Tatsacheninstanz (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2010, a.a.O.).

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 159/20
    Rehabilitationssport sei nicht als Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 60 Abs. 5 SGB V zu qualifizieren, sondern als ergänzende Leistung (BSG, Urteil vom 22. April 2008, B 11 KR 22/07 und Urteil vom 2. April 2009, B 3 KR 5/08).

    Rehabilitationssport ist nicht als Leistung zur medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 60 Abs. 5 SGB V zu qualifizieren, sondern als ergänzende Leistung (BSG, Urteil vom 22. April 2008, B 11 KR 22/07 und Urteil vom 2. April 2009, B 3 KR 5/08).

  • BSG, 14.03.1956 - 9 RV 226/54
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 159/20
    Die Ausnahmeregelung soll aber nicht von dem allgemein prozessrechtlichen Grundsatz entbinden, dass nur über solche Tatsachen Beweis zu erheben ist, die für die Entscheidung erheblich sind (BSG, Urteil vom 20. April 2010, a.a.O., unter Hinweis auf BSGE 2, 255, 256).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2019 - L 4 KR 295/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2020 - L 4 KR 159/20
    Das LSG hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2019 (L 4 KR 295/19 B ER) die Beschwerde zurückgewiesen.
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